Windkraftanlage in Langenberg

Windkraft

Wichtiger Hinweis vorweg: diese Informationen beruhen auf dem Sachstand November 2019. Wir bemühen uns immer aktuell zu bleiben, jedoch verändern sich die Dinge aufgrund von Gerichtsverfahren und geänderter Landes- und Bundesgesetze sehr häufig. Schau hier, um aktuellere Infos zu bekommen!

Windkraft ist ein Thema, welches unsere Gemeinde schon seit einigen Jahren beschäftigt. Wir Grünen waren und sind der Meinung: dort wo Windkraft nach dem Prüfungsverfahren möglich ist, sollte sie auch umgesetzt werden.

Zum Thema Windkraft gibt es viele verschiedene Meinungen, und das ist verständlich, denn das Thema betrifft unterschiedliche Gruppe auf unterschiedliche Weise.

Mit dem folgenden Frage & Antwort Beitrag möchten wir dir einen Überblick über Windkraft in Langenberg – und vor allem dem damit zusammenhängenden 7. Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes (Darstellung von Windkraftkonzentrationszonen) – geben.

FAQ zur Windkraft in Langenberg

Wie war die Ausgangslage in Langenberg?

Der aktuelle Flächennutzungsplan (FNP) legt derzeit zwei Konzentrationszonen für die Nutzung von Windkraft fest. Nur in diesen Gebieten darf ein Windenergieanlage gebaut werden. Diese beiden Flächen befinden sich in den Bereichen „Im Lau“ und „Laumoor/Vornholzstraße“. In der Konzentrationszone „Im Lau“ stehen bereits zwei Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils 140m.

Warum muss gehandelt werden?

Der FNP der Gemeinde Langenberg ist veraltet und beinhaltet eine 100m Höhenbegrenzung für Windkraftanlagen (die Anlagen im Bereich „Im Lau“ waren von dieser Höhenbegrenzung noch nicht betroffen). Laut dem Windenergieerlass des Landes NRW dürfen zwar weiterhin Höhenbegrenzungen im FNP festgelegt werden, jedoch soll die Fläche weiterhin wirtschaftlich sinnvoll genutzt werden können.  „Nach heutigem Kenntnisstand ist dies mit der in zahlreichen Konzentrationszonen zu findenden Beschränkung auf Anlagenhöhen bis zu 100 m in der Regel nicht zu erreichen.“ So stellt es auch der neue Windenergieerlass vom 04.11.2015 fest. Hinzu kommt, dass das Oberverwaltungsgericht in Münster mit einem Urteil vom 01. Juli 2013 die Konzentrationsflächenplanung konkretisiert hat. Demnach müssen harte und weiche Tabukriterien (s.u.) transparent nachvollziehbar sein sowie der Windkraft in einer Kommune „substanziell Raum“ gelassen werden. Wie genau diese Worte zu interpretieren sind, hänge vom Einzelfall in der jeweiligen Kommune ab. Eine Kommune mit sehr großen Freiflächen kann sicherlich mehr Konzentrationszonen ausweisen, als eine dicht besiedelte Stadt. Langenbergs zwei Konzentrationszonen mit den pauschalen Höhenbegrenzungen können diesen „substanziellen Raum“ nicht sicher gewährleisten. Unser FNP wäre im Falle eines Bauantrages eines Investors anfechtbar und höchstwahrscheinlich nicht rechtssicher. In diesem Fall wird nicht auf Basis des FNP geplant, Bauanträge können überall da gestellt werden, wo Windkraft potentiell möglich ist. Die Gemeinde Langenberg hätte somit keinerlei Einflussnahme auf die Gestaltung seines Außenbereichs.

Nach welchen Kriterien werden Flächen ausgewiesen?

Im Verfahren der Flächenausweisung werden harte und weiche Tabuzonen unterschieden. Harte Tabuzonen sind zu Beispiel Wohngebiete, Straßen, Gewässer, zusammenhängende Waldflächen und Naturschutzgebiete. All diese Gebiete sind logischerweise für eine Bebauung mit Windkraftanlagen nicht geeignet. Weiche Tabukriterien sind hingegen variabel. Dies ist die Stelle, an der die Gemeinde und die Lokalpolitik eingreifen können. Ein entscheidendes Kriterium ist der Abstand zur Wohnbebauung im Außenbereich. Der Rat der  Gemeinde kann Abstände im FNP festlegen, muss aber stets im Auge behalten, dass „substanziell Raum“ für die Nutzung durch Windkraft gelassen wird. Auch Flächen, die für Langenberg eine besondere Bedeutung haben oder welche, dessen Landschaftsbild durch Windkraftanlagen massiv gestört werden könnten, werden natürlich besonders intensiv geprüft.

Was ist der Unterschied zwischen Potentialflächen und Konzentrationszonen?

Diese beiden Flächenbeschreibungen werden in verschiedenen Phasen des Planungsverfahrens benutzt. Das Planungsverfahren unterteilt sich in 3 konkrete Phasen: 1. die Planungsanalyse, 2. Änderung des FNP, 3. Genehmigungsverfahren mit Immissionsrechtlicher Prüfung (TA Lärm).

In der ersten Planungsphase wird von Potentialflächen gesprochen, die für die Nutzung durch Windkraftanalagen in Frage kämen. Diese Flächen werden als Basis für eine weitere Bürgerbeteiligung genutzt und können durch die Gemeinde verkleinert werden. Dies ist der Punkt, an dem die Gemeinde einen entscheidenden Einfluss nehmen kann. Erst nachdem Abstände festgelegt und bestimmte Flächen ausgeschlossen bzw. weitere Kriterien, wie zum Beispiel der Ausschluss von Einzelstandorten festgelegt wurden, wird von Konzentrationszonen gesprochen.

Die Konzentrationszonen werden in einem FNP-Entwurf aufgenommen. Dieser wird dann für eine weitere Bürger- und Behördenbeteiligung zur Verfügung gestellt. Nachdem alle Einwände und Hinweise dieser Beteiligung im politischen Gremium beraten wurden, wird der neue FNP durch den Rat der Gemeinde beschlossen. Dies bedeutet allerdings noch nicht, dass hier Windkraftanlagen entstehen. Dafür muss erst ein Bauantrag für einen dieser nun neu beschlossen möglichen Standorte vorliegen. Stellt ein Investor einen solchen Antrag, wird das Genehmigungsverfahren für diese Anlage durchgeführt. Jede Anlage wird an jedem Standort durch den Kreis Gütersloh (Abteilung Immissionsschutz) im Einzelfall bewertet.

Was ist die TA Lärm?

Hierbei handelt es sich um die Verwaltungsvorschrift „Technische Anleitung Lärm“, die im ganzen Bundegebiet gilt. Sie schützt die Allgemeinheit und Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Die TA Lärm beinhaltet Immissionsrichtwerte für verschiedene Gebiete in einer Kommune. Der Flächennutzungsplan weißt diese Flächen, wie z.B. Gewerbegebiete oder Allgemeine Wohngebiete, aus. Diese haben unterschiedliche Richtwerte. So darf es im Reinen Wohngebiet logischerweise nicht so laut sein wie in einem Gewerbegebiet. Die TA Lärm gilt für viele Gewerbe- und Industrieanlagen. Dies schließt Windkraftanlagen ein. Aber auch konventionelle Kohlekraftwerke dürfen die Immissionsrichtwerte nicht überschreiten. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch zum Beispiel Baustellen oder Straßenverkehrslärm.

Was ist Infraschall und was hat das Thema mit Windkraft zu tun?

Als Infraschall werden Schallwellen bezeichnet, die so tief sind, dass sie vom menschlichen Ohr nicht mehr gehört werden können. Diese Schallwellen werden überall dort erzeugt, wo große Massen in Bewegung sind wie Meeresbewegungen, Gewitter aber auch technische Geräte wie Verkehrsmittel oder Heizungen. Auch die am Mast der Windenergieanlage vorbei streichenden Rotorblätter rufen Infraschall hervor. Der dabei entstehende tieffrequente Schall bleibt nach Untersuchungen des Landesamts für Umwelt Bayern im Bereich des nicht wahrnehmbaren. Geregelt sind die Schutzvorschriften dazu in der TA Lärm. Weitere Infos und die dazugehörigen Mess- und Richtwerte können über den Link am Ende dieses Beitrags aufgerufen werden.

Wie kann ich mich weiter informieren und wer hilft bei Konflikten?

Das NRW-Umweltministerium hat das Internetportal EnergieDialog.NRW (www.energiedialog.nrw.de) eingerichtet, auf der man sich zu Erneuerbaren Energien in unserem Bundesland informieren kann. Neben vielen Informationen bietet diese Plattform Beratungen an. Auch bei Konflikten steht diese Stelle offen für jeden. Unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/0036373 ist der EnergieDialog.NRW zu erreichen. Sie vermittelt u.a. in Konfliktfällen, die im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren entstehen könnten. Bei weiteren Fragen bezüglich Windenergie gibt es seit Kurzem auch unter www.winddialog.nrw.de. Hier findest Du Informationen zur Windkraft und eine Sammlung von derzeitigen Planungsverfahren in NRW. Die GRÜNEN in Langenberg setzen sich dafür ein, dass auch unser Planungsverfahren inklusive aller öffentlichen Dokumente hier transparent und übersichtlich dargestellt wird.

Wertschöpfung durch Windkraft auch für mich?

Ja, in vielen Kommunen gibt es mittlerweile sogenannte Bürgerwindparks. Ein erfolgreiches Beispiel ist die Bürgerenergiegenossenschaft aus Rheda-Wiedenbrück. Bis Ende des Jahres 2015 entstehen hier zwei Windkraftanlagen, die Mitglieder  der Genossenschaft zukünftig am Gewinn der Windkraft beteiligen werden. Hintergrund ist die Idee einer Stromerzeugung vor Ort ohne den Abfluss großer Geldmittel aus der Region heraus. Strom kann so zukünftig dezentral und unabhängiger von großen Energieunternehmen erzeugt werden. So wird zum einen dort die Energie erzeugt, wo sie benötigt wird, zum anderen bleibt die Wertschöpfung vor Ort erhalten. All das zeigt: Windkraft ist wirtschaftlich. Langenberg und seine Bürger können (z.B. durch Gewerbesteuereinnahmen und einen Bürgerwindpark) von einem Ausbau dieser Energiequelle profitieren. Die Bürgerenergiegenossenschaft RheWie hat auch das Interesse bekundet in Langenberg zu investieren. Leider ist dem mit der jetzigen Planung* – und das Ausschließen einer weiteren möglichen Fläche – ein Riegel vorgeschoben worden.

Mehr Windkraft in Langenberg? Was meinen die GRÜNEN?

Wir GRÜNE sind für eine Überarbeitung des FNP von Langenberg. Es gibt viele gute Gründe, die dafür sprechen, diesen Weg zu gehen. Ein neuer FNP schafft zum einen Rechtssicherheit* und zeigt zum anderen, dass auch Langenberg einen Beitrag zum Generationenprojekt Energiewende leisten kann. Unsere Gemeinde hat ein gewisses Potential, um an diesem Projekt aktiv mitzuwirken. Es ist uns wichtig, dass dieser Prozess kritisch, aber offen durch die Bürger und Langenbergs Politik begleitet wird. Die Grüne Position in diesem Zusammenhang ist klar: Wir werden uns konsequent dafür einsetzen, dass Erneuerbare Energiequellen bei uns eine Chance bekommen. Fest steht: Die Gemeinde muss steuernd einwirken und dies kann sie nur, wenn das Resultat der Planung rechtssicher ist. Im Dezember 2017 wurde jedoch per Mehrheitsbeschluss – und unter Grünem Protest – eine der beiden verbleibenden möglichen Flächen („Birkenheide“) auf dem Verfahren herausgenommen. Warum wir nicht mit beiden Flächen weiterplanen konnten, wurde aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar dargelegt.

*Update Dezember 2019: Es hat sich herausgestellt, dass die nun 7. Änderung des Flächennutzungsplanes auf rechtlich unsicheren Beinen steht. Die Bezirksregierung in Detmold hat Durchblicken lassen, dass sie den Änderungsantrag gemäß bisheriger Planungen wohl nicht positiv bescheiden würde.

Die Glocke (12.12.2019) berichtete dazu folgendes: „In Detmold ist man beispielsweise der Ansicht, dass man die wenigen Potenzialflächen, die sich aufgrund der stark zersplitterten Siedlungsstruktur Langenbergs nach Betrachtung unterharten Tabukriterien ergeben hatten, zu wenig in den Fokus genommen wurden. Mindestens fragwürdig sei vor diesem Hintergrund, dass im weiteren Verlauf zwischen den beiden zuletzt verbliebenen Flächen „Im Lau“ und „Birkenheide“ ein Abwägungsprozess stattgefunden habe, obwohl beide für Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Frage kämen.“

Weitere Infos zum Thema unter:

www.wibke-brems.de Wibke Brems MdL, Klimaschutz- und Energiepolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion

www.energiedialog.nrw.de/tag/windenergieerlass/ Der novellierte Windenergieerlass vom 04.11.2015

www.nw.de/lokal/kreis_guetersloh/rheda_wiedenbrueck/rheda_wiedenbrueck/20484587_Startschuss-fuer-die-Windkraft.html Pressebericht der Neuen Westfälischen zur Bürgerenergiegenossenschaft aus Rheda-Wiedenbrück

www.wind-ist-kraft.de/grundlagenanalyse/durch-wea-verursachte-infraschall-emissionen/3/ Infraschall, Übersicht der Mess- und Richtwerte